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Bei der  Aufgabenerfüllung hat die kommunale Verwaltung unterschiedliche Spielräume,  je nach dem, aus welchem Rechtsrahmen sie erwachsen.

Es gibt einerseits freiwillig übernommene Aufgaben, bei denen die Stadt selbst entscheidet, "ob" und "wie" sie ausgeführt werden. Es gibt andererseits Aufgaben, die durch Bundesrecht bezüglich Inhalt und Durchführung obligatorisch vorgegeben sind. Dazwischen gibt es Mischformen. Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht.

Freiwillige Aufgaben Pflichtaufgaben
Freiwillige Selbstverwaltung Pflichtige Selbstverwaltung Pflichtaufgaben nach Weisung Auftragsangelegenheiten
Ob = freigestellt Ob = vorgeschrieben Ob = vorgeschrieben Ob = vorgeschrieben
Wie = freigestellt Wie = freigestellt Wie = teilweise freigestellt Wie = vorgeschrieben
Beispiele Beispiele Beispiele Beispiele
drittes Kita-Jahr
ÖPNV
Stadtbücherei
Zuschüsse an Vereine
Sportstätten
Straßenbau und -pflege
Schulwesen
Kitas
Wasserversorgung
Entwässerung
Bauaufsicht
Meldewesen
Asylantenaufnahme
Straßenverkehrsaufsicht
Passwesen
Wahlen
Rettungswesen
Feuerwehr
Standesamt

Die Kommunalpolitik spielt sich ganz überwiegend im Rahmen der "Freiwilligen Aufgaben" ab. Hier hat die Ratsversammlung die Gestaltungshoheit.