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Bei der Aufgabenerfüllung hat die kommunale Verwaltung unterschiedliche Spielräume, je nach dem, aus welchem Rechtsrahmen sie erwachsen.
Es gibt einerseits freiwillig übernommene Aufgaben, bei denen die Stadt selbst entscheidet, "ob" und "wie" sie ausgeführt werden. Es gibt andererseits Aufgaben, die durch Bundesrecht bezüglich Inhalt und Durchführung obligatorisch vorgegeben sind. Dazwischen gibt es Mischformen. Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht.
| Freiwillige Aufgaben | Pflichtaufgaben |
| Freiwillige Selbstverwaltung | Pflichtige Selbstverwaltung | Pflichtaufgaben nach Weisung | Auftragsangelegenheiten |
| Ob = freigestellt | Ob = vorgeschrieben | Ob = vorgeschrieben | Ob = vorgeschrieben |
| Wie = freigestellt | Wie = freigestellt | Wie = teilweise freigestellt | Wie = vorgeschrieben |
| Beispiele | Beispiele | Beispiele | Beispiele |
| drittes Kita-Jahr ÖPNV Stadtbücherei Zuschüsse an Vereine Sportstätten |
Straßenbau und -pflege Schulwesen Kitas Wasserversorgung Entwässerung |
Bauaufsicht Meldewesen Asylantenaufnahme Straßenverkehrsaufsicht |
Passwesen Wahlen Rettungswesen Feuerwehr Standesamt |
Die Kommunalpolitik spielt sich ganz überwiegend im Rahmen der "Freiwilligen Aufgaben" ab. Hier hat die Ratsversammlung die Gestaltungshoheit.