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Was sind die wichtigsten kommunalen Gremien und wie kommen sie zustande?

Eine Graphik  hilft dabei, einen Überblick zu gewinnen.

Kommunale Gremien

Ausgangspunkt sind Einwohner und Bürger der Stadt, dabei sind die Bürger der wahlberechtigte Teil der Einwohner. Die Bürger nehmen Einfluss über zwei Wahlen; die Kommunalwahl und die Bürgermeisterwahl. (Für Amtsbezeichnungen wird hier die maskuline Form gewählt, um den Text kurz zu halten.)

Für die Kommunalwahl stellen die Parteien Listen auf und nominieren für jeden Wahlkreis einen Direktkandidaten. Im Kommunalwahlgesetz des Landes ist geregelt, wie viele  Direkt- und Listenkandidaten es gibt, nämlich 15 Direkt- und 12 Listenkandidaten, damit besteht die Ratsversammlung aus 27 Mitgliedern.

Die Ratsversammlung (RV) delegiert Fachthemen  an Ausschüsse. Welche es gibt, steht in der Hauptsatzung der Stadt. Die von den Parteien gebildeten Fraktionen entsenden, abhängig vom Stimmenanteil ihrer Parteien, Mitglieder in die Ausschüsse. Die Ratsversammlung wählt den Bürgervorsteher, der die RV nach außen und gegenüber dem Bürgermeister vertritt.

Der Bürgervorsteher ist also der Parlamentspräsident und damit die politische Spitze der Stadt.

Für die Bürgermeisterwahl bewerben sich Einzelpersonen, aus denen  ein Bürgermeister von den Bürgern direkt gewählt wird. Der Bürgermeister ist Chef der Verwaltung mit ihren Fachdiensten und sorgt dafür, dass die Beschlüsse der RV für die Bürger umgesetzt werden.

Der Bürgermeister ist also ausführendes Organ und hat keine politische Gestaltungskompetenz!

Einwohner haben ein Informations- und Fragerecht bei Sitzungen der RV und der Ausschüsse und bei den Fragestunden des Bürgervorstehers und des Bürgermeisters.